1/6/2024

Stärkung der Barrierefreiheit: Das BSFG tritt 2025 in Kraft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Dieses Gesetz wird sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen leichter Zugang zu wichtigen Dienstleistungen und Produkten haben.

Barrierefreiheit
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Betroffene Dienstleistungen

Das BSFG betrifft mehrere wichtige Dienstleistungen. Elektronische Kommunikationsdienste wie Telefondienste und Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Medien bieten, einschließlich Websites und Apps von TV-Sendern oder Streaming-Plattformen, müssen den Vorgaben entsprechen. Auch bestimmte Transportdienste wie Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr sind eingeschlossen. Das bedeutet, dass deren Websites, mobile Anwendungen, elektronische Tickets, Echtzeit-Reiseinformationen und interaktive Selbstbedienungsterminals barrierefrei sein müssen.

Betroffene Produkte

Zu den vom BSFG abgedeckten Produkten gehören Verbrauchshardwaresysteme wie Computer, Tablets und deren Betriebssysteme. Zahlungsterminals in Geschäften und Restaurants sowie Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten) und interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikations- und audiovisuelle Dienste müssen ebenfalls barrierefrei sein. Dazu gehören Smartphones, Tablets, Smart-TVs und E-Book-Reader.

Ausnahmen

Mikrounternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind für Dienstleistungen, aber nicht für Produkte vom BSFG ausgenommen. Zudem sind Dienstleistungen und Produkte, bei denen die Einhaltung der Anforderungen grundlegende Veränderungen oder unverhältnismäßige Belastungen verursachen würde, ausgenommen.

Erreichen der Barrierefreiheit

Um den Anforderungen des BSFG zu entsprechen, müssen Dienstleistungen und Produkte für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein, ohne dass besondere Erschwernisse oder fremde Hilfe notwendig sind. Die vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Umsetzung digitaler Barrierefreiheit

Für eine BSFG-konforme Website sind mehrere Maßnahmen erforderlich: Ein responsives Design, eine verbesserte Benutzeroberfläche, leicht verständliche Sprache, gut lesbare Schriftarten, die Möglichkeit zur Textvergrößerung, eine klare Navigation, hohe Farbkontraste, klare Beschriftungen für Screenreader, Text-zu-Sprache-Funktionen, Alt-Texte für Medieninhalte und Untertitel für Videos.

Praktische Fragen

Bei der Bewertung der Barrierefreiheit einer Website sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

Ist die Website auch per Tastatur anstatt per Maus bedienbar?
Sind ausfüllbare Formularfelder verständlich beschriftet und erklärt?
Ist die Textgröße änderbar?
Sind Zeichen- bzw. Zeilenabstände ohne Verlust von Inhalt anpassbar?
Sind multimediale Inhalte untertitelt?
Sind multimediale Inhalte pausier-, beend- und ausblendbar?
Sind Überschriften und Beschriftungen aussagekräftig und verständlich?
Sind interaktive Elemente (z.B. Buttons, Schaltflächen, Menüs) durch assistive Technologien auslesbar?

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung des BSFG nach dem 28. Juni 2025 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wie das Inverkehrbringen nicht barrierefreier Produkte oder Dienstleistungen oder das Fehlen erforderlicher Informationen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro.

Kritik und Einschränkungen

Trotz seiner Versprechen wurde das BSFG für seine minimale Umsetzung der Vorgaben des European Accessibility Act kritisiert. Behindertenverbände argumentieren, dass das Gesetz nicht weit genug geht und zu viele Ausnahmen zulässt. Außerdem gibt es lange Übergangsfristen, die es neuen, nicht barrierefreien Geldautomaten ermöglichen, bis 2040 nicht den Vorgaben zu entsprechen.

Strukturelle Barrieren

Das BSFG adressiert nicht den physischen Zugang zu Gebäuden, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten, was viele physische Barrieren unberücksichtigt lässt. Die Wirksamkeit des Gesetzes wird weiter durch die uneinheitliche Umsetzung auf Landesebene eingeschränkt, was zu Forderungen nach stärkeren rechtlichen Instrumenten und finanzieller Unterstützung führt, um eine umfassende und dauerhafte Barrierefreiheit sicherzustellen.

Zukunftssicherung der Barrierefreiheit

Um die Barrierefreiheit dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen Verbände, Organisationen das Recht zu geben, gegen nicht-konforme Unternehmen zu klagen, finanzielle Mittel für die Marktüberwachung bereitzustellen und Expertise in Barrierefreiheitsstandards aufzubauen. Dieser ganzheitliche Ansatz ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Dienstleistungen und Produkte langfristig barrierefrei bleiben.

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