Betroffene Dienstleistungen
Das BSFG betrifft mehrere wichtige Dienstleistungen. Elektronische Kommunikationsdienste wie Telefondienste und Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Medien bieten, einschließlich Websites und Apps von TV-Sendern oder Streaming-Plattformen, müssen den Vorgaben entsprechen. Auch bestimmte Transportdienste wie Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr sind eingeschlossen. Das bedeutet, dass deren Websites, mobile Anwendungen, elektronische Tickets, Echtzeit-Reiseinformationen und interaktive Selbstbedienungsterminals barrierefrei sein müssen.
Betroffene Produkte
Zu den vom BSFG abgedeckten Produkten gehören Verbrauchshardwaresysteme wie Computer, Tablets und deren Betriebssysteme. Zahlungsterminals in Geschäften und Restaurants sowie Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten) und interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikations- und audiovisuelle Dienste müssen ebenfalls barrierefrei sein. Dazu gehören Smartphones, Tablets, Smart-TVs und E-Book-Reader.
Ausnahmen
Mikrounternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind für Dienstleistungen, aber nicht für Produkte vom BSFG ausgenommen. Zudem sind Dienstleistungen und Produkte, bei denen die Einhaltung der Anforderungen grundlegende Veränderungen oder unverhältnismäßige Belastungen verursachen würde, ausgenommen.